Vom Auftrag bis zur Rechnung

Wenden Sie sich bitte an IhreKontaktperon, diese kann Ihnen mitteilen, ob und bis zu welchem Zeitpunkt eine Auftragsänderung möglich ist.

Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Kontaktperson entnehmen Sie Ihrer Auftragsbestätigung.

Sollten Sie für Ihre Fertiggarage/ Ihren Carport eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis/ zur Statik benötigen, teilen Sie uns bitte folgende Punkte mit:
– Auftragsnummer
– Baugrundstück mit Flurstücknummer
– Adressdaten Bauherr (Eigentümer laut Grundbuch)

Haben Sie uns mit der Erstellung Ihrer Baugesuchsunterlagen beauftragt? Dann erhalten Sie diese in 3-facher Ausfertigung zugesandt. Bitte unterzeichnen Sie alle Ausfertigungen und reichen Sie diese bei Ihrem örtlichen Bauamt ein.

Wenn Sie eine Fertiggarage auf Ihrem Grundstück errichten möchten, ist es wichtig zu wissen, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Garage und dem Standort.
Um herauszufinden, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie sich an Ihre zuständige Kommune wenden.
Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, welche Unterlagen für Ihren Bauantrag erforderlich sind.

Sobald Sie Ihre Baugenehmigung und Baufreigabe erhalten haben, können Sie mit dem Bau Ihrer Fertiggarage beginnen.
Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Kopie der Genehmigung.
Sie können diese entweder per Post oder per E-Mail an uns senden. Unsere E-Mail-Adresse für den Garagen-Innendienst lautet: Garagen.Innendienst-A1@beton-kemmler.de.

Wir von Beton-Kemmler stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Fertiggarage schnell und professionell zu realisieren.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem breiten Angebot an Fertiggaragen-Modellen finden wir sicherlich die passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören

Wenn Ihre Fertiggarage ausgeliefert und fertiggestellt ist, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.

Nach Auftragserteilung erhalten Sie Ihre Auftragsbestätigung mit beigelegter Anzahlungsrechnung. Auf der Anzahlungsrechnung ist ersichtlich, zu welchem Datum diese fällig wird. Um eine termingerechte Lieferung zu gewährleisten muss die Zahlung zum Fälligkeitsdatum zwingend eingehalten werden.

Die Anzahlungsrechnung ist ohne Abzug von Skonto zu begleichen.

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